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1. Allgemeines
· Diese allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Veranstaltungsverträge,
die zwischen Auftrag-geber (im folgenden: Gast/Veranstalter) und Barista
Event-Management Roswitha Just e.K. (im folgenden: Barista) abgeschlossen
werden.
· Ist der Gast nicht der Veranstalter selbst oder wird vom Gast
ein gewerblicher Vermittler/Organisator eingeschaltet, haftet dieser
zusammen mit dem Gast gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen
aus dem Vertrag.
· Ein Vertragsabschluss kommt nur zustande, wenn dieser
schriftlich niedergelegt und der Vertrag vom Gast rechtswirksam
unterschrieben ist.
· Der Gast verpflichtet sich, Barista so schnell wie
möglich über Änderungen (z.B. der Personenanzahl, des
zeitlichen Ablaufes usw.) zu informieren. Alle Vertragsänderungen
müssen schriftlich erfolgen und sind vom Gast abzuzeichnen.
Einseitige Vertragsveränderungen oder Ergänzungen durch den
Gast sind unwirksam.
· Änderungen des Leistungsumfanges und der Personenanzahl bedürfen der Zustimmung von Barista.
· Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung,
wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
2. Leistungsumfang, Preise, Zahlung
· Zu den Leistungen von Barista zählen alle Sach- und
Dienstleistungen, die zur Durchführung der gebuchten Veranstaltung
erforderlich sind. Der genaue Leistungsumfang wird vertraglich
festgelegt.
· Leistungen wie Cateringbedarf, Musikkapellen, Sonderdrucke von
Menükarten, Blumendekoration, DJ, Lichtanlage, Musikanlage etc.
werden extra berechnet. Eventuell anfallende GEMA-Gebühren
trägt der Gast.
· Der Gast verpflichtet sich, alle von Barista erbrachten
Leistungen gemäß Vertrag, bzw. gültiger Preisliste zu
bezahlen.
· Der Gast verpflichtet sich außerdem, Auslagen von Barista an Dritte
zu bezahlen, wenn er diese Leistungen in Auftrag gegeben hat. Dies
gilt auch, wenn er die Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
· Die Berechnung der Pauschalen (für Essen, Empfangsspeisen
etc.) erfolgt auf Basis der angemeldeten Gäste (10 Tage vor der
Veranstaltung vom Gast durchgegeben). Für nicht erschienene
Gäste erfolgt kein Abzug. Erscheinen mehr Gäste, werden diese
zusätzlich in Rechnung gestellt.
· Der Veranstalter haftet für alle Bestellungen seiner Gäste.
· Alle vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich der
jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Angemessene Preisänderungen
bis maximal 10 % pro Jahr behalten wir uns vor.
· Bei Fest-Buchung ist eine a Kontozahlung von 1.000,00 Euro zu leisten.
· Vor der Veranstaltung ist eine Anzahlung zu machen. Diese
beträgt 50 Prozent des zu erwartenden Um-satzes, mindestens jedoch
3.500,00 Euro. Der Gast erhält hierzu ca. 14 Tage vorher eine
Rechnung.
· Alle Rechnungen sind unverzüglich nach Erhalt ohne Abzug fällig.
Bei Zahlungsverzug werden pro Mahnstufe 5,50 EUR Bearbeitungsgebühr
sowie Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz
der Europäischen Zentralbank berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden
Schadens bleibt hiervon unberührt.
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